Das Angebot der großen Fahrzeughersteller an LPG-betriebenen Fahrzeugen war bisher in Deutschland sehr begrenzt, was nicht zuletzt an der unklaren Gesetzeslage für die Treibstoffbesteuerung dieser Modelle lag.
Die Verbraucher die sich bereits für Fahrzeuge mit LPG entschieden hatten können aufatmen, und sich nun nicht nur über Ersparnisse durch niedrigere Kraftstoffpreise sondern auch über den nunmehr festgeschriebenen verminderten Mineralsteuersatz freuen. Die Verlängerung des vergünstigten Mineralölsteuersatzes von 58 % auf Autogas wurde am 28. Juni 2006 bis zum 31.12.2018 festgelegt. Damit sind Erdgas, das vorher bis 2020 steuerlich begünstigt war, und Autogas vor dem Gesetz gleichgestellt.
Gerade Vielfahrer können ihr Auto damit bedenkenlos umrüsten lassen und die Kosten dafür amortisieren sich umgehend, auch wenn der Verbrauch von Autogas gegenüber Benzin etwas höher liegt. Zum anderen gibt es natürlich die Möglichkeit, sich einen Neuwagen mit LPG-Antrieb anzuschaffen. Dabei kann der Verbraucher nicht nur von der Ersparnis in Sachen Treibstoff profitieren, sondern zusätzlich Vorteile bei der Kfz-Steuer und niedrigere Versicherungsbeiträge in Anspruch nehmen.
Die Steuerbegünstigungen kommen im Rahmen steigender Benzin-Preise sowohl dem Fahrer als auch der Umwelt zugute: Autogas als Treibstoff lohnt sich also doppelt.
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